RoHS
Restriction of Hazardous Substances
Die RoHS (Restriction of Hazardous Substances) Richtlinie der EU beschränkt ab 1. Juli 2006 die Verwendung gefährlicher Substanzen in elektronischen Bauelementen. Allerdings wurde diese Einschränkung durch einen Zusatz bereits wieder relativiert.
Die folgende Aufzählung gibt Auskunft über die Konformität unserer Verfahren, welche von der Norm betroffen sind:
CHEMISCH VERNICKELN
Konform
(Zusatz 2005/618/EC erlaubt einen Anteil von 0.1 % Blei und 0.01 % Kadmium in der Schicht. Diese Grenzwerte werden weit unterschritten)
zum Verfahren: Chemisch Vernickeln
VERZINNEN
Konform
(Bleiverzinnen bieten wir nicht mehr an, allerdings kann durch matt verzinnen eine ähnlich gute Lötfähigkeit erreicht werden)
zum Verfahren: Verzinnen
(Bleiverzinnen bieten wir nicht mehr an, allerdings kann durch matt verzinnen eine ähnlich gute Lötfähigkeit erreicht werden)
zum Verfahren: Verzinnen
PHOSPHATIEREN
VERCHROMEN
VERZINKEN (BLAU, GELB)